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Wirtschaft
& Investitionen Zur Anpassung der katarischen
Wirtschaft an die veränderte Weltwirtschaft wurden zahlreiche Reformen
eingeleitet. Diese dienten dem Ziel, die Wirtschaft zu konsolidieren und
auf eine breitere Grundlage zu stellen, um der Abhängigkeit von einer
einzigen Rohstoffquelle – Erdöl und Erdgas – vorzubeugen. Über diesen
Weg hat sich Katar zu einer der stärksten Volkswirtschaften der Region
entwickelt und in den vergangenen fünf Jahren ein beträchtliches Wachstum
zu verzeichnen – ein Wachstum, dass die Inflation unter Kontrolle und
den Wechselkurs dauerhaft stabil halten konnte.
Die freundschaftlichen Beziehungen Katars zu anderen Staaten haben den
Außenhandel des Emirats – vor allem auf den asiatischen Märkten – sehr
gefördert. Gefolgt von petrochemischen Erzeugnissen und Fertigprodukten
stellen Erdöl und Erdgas einen Anteil von mehr als 93% der Exporte. Wichtigster
Importeur katarischen Rohöls ist Japan, wichtigste Importeure von Kunstdünger
und petrochemischen Erzeugnissen sind China und Indien.
Aufgrund attraktiver Gesetze und vielfältiger Investitionsanreize, seiner
sozialen und politischen Stabilität, enger und ausgeglichener Verbindungen
zu allen Staaten der Region sowie seiner strategischen Lage verfügt Katar
über ein einzigartiges Investitionsklima. Katar weist eines der höchsten
Pro-Kopf Einkommen der Welt auf und lag laut einem Report der Katarische
National Bank im Juni 2007 bei 63,000 USD. Um die Dynamik der wirtschaftlichen
Entwicklung zu erhalten, verfolgt Katar eine flexible Wirtschaftspolitik,
die in- und ausländische Investitionen fördert. Dies reicht von einer
gut ausgebauten Infrastruktur über nominale Pachtkosten für Land in den
Industriegebieten bis hin zu einer Steuerbefreiung auf importierte Maschinen.
Die katarischen Wirtschaftsgesetze
sollten ein attraktives Umfeld für ausländische Investoren schaffen, das
die wirtschaftliche Integration mit den Nachbarstaaten fördert und letztlich
in der Lage ist, die nationale Wirtschaft vor schädlichen Einflüssen zu
bewahren.
So etwa regelt eine im Jahr 2000 erlassene Vorschrift ausländische Direktinvestitionen
in verschiedenen Sektoren und legt fest, dass diese Investitionen – egal
ob sie in Form von Bargeld, Sachleistungen oder Aktien getätigt werden
– einem finanziellen Gegenwert entsprechen. Weiter werden die Höhe der
zu Investitionszwecken ins Land gebrachten Gelder, der Erlöse, Gewinne
und angewachsenen Rücklagen aus ausländischen Investitionen in einem bestimmten
Bereich sowie nicht-körperschaftliche Rechte wie Lizensen, Patente und
im Land registrierte Handelsmarken festgelegt. Vorausgesetzt sie verfügen
über einen katarischen Partner, der einen Kapitalanteil von nicht weniger
als 51% hält, dürfen ausländische Investoren laut diesem Gesetz in allen
Sektoren der katarischen Volkswirtschaft tätig sein. Der Minister für
Wirtschaft und Handel ist laut Gesetz zudem autorisiert, Ausnahmegenehmigungen
zu erteilen, so dass ausländische Investoren einen 100%-Anteil an Projekten
in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie, Gesundheit, Bildung, Tourismus,
Energie, Bergbau und Entwicklung von natürlichen Ressourcen halten dürfen,
so lange diese Aktivitäten mit den Entwicklungsplänen des Landes in Einklang
stehen. Das Gesetzt verbietet ausländische Investitionen in die nationalen
Banken, Versicherungsunternehmen, Handelsvertretungen und Grundbesitz.
Als Investitionsanreiz ist Ausländern jedoch gestattet, zu Investitionszwecken
Land über einen Zeitraum von 50 Jahren zu pachten.
Ausländisches Kapital ist laut Gesetz bis zu 10 Jahre nach Aufnahme eines
Projekts von der Einkommensteuer befreit. Importierte, zur Grundausstattung
gehörende Maschinen und Ausrüstungsteile sind ebenso von Einfuhrzöllen
befreit wie Rohstoffe und Halbfertigwaren im Industriesektor, die zur
Produktion benötigt werden, auf dem katarischen Markt aber nicht erhältlich
sind.
Katar richtet zahlreiche internationalen Messen und Geschäftskonferenzen
aus, um die Handelsbeziehungen zu anderen Staaten anzukurbeln.
1993 wurde die katarische Zentralbank (QCB) gegründet, die Nachfolgeinstitution
der 1973 eingerichteten Währungsbehörde. Eine der Hauptaufgaben der Zentralbank
ist es, den Finanzmarkt zu organisieren, zu kontrollieren und dessen Stabilität
zu sichern. Seit 1995 hat die QCB die Zinssätze liberalisiert und den
Handelsbanken damit freigestellt, die Obergrenze ihrer Zinssätze selbst
zu bestimmen. Es gibt mehr als 37 – staatliche und kommerzielle – Banken
in Katar. Außerdem haben zwei islamische sowie zahlreiche arabische und
ausländische Geldinstitute Niederlassungen im Emirat..
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Weitere Informationen:
Ministerium
für Wirtschaft und Handel
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